

AGB`s
1. Geltungsbereich
Das Angebot der Webseite richtet sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahre. Die Begleitagentur haftet nicht für die Handlungen der vermittelten Person, die insoweit völlig eigenverantwortlich gegenüber dem Kunden auftritt und nicht als Erfüllungsgehilfe der Begleitagentur handelt. Wir arbeiten ausschließlich auf Basis unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen und Änderungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit und sind nur wirksam, wenn sie von Tina Events schriftlich bestätigt werden. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört insbesondere die Vermittlung von Begleitpersonen zur gesellschaftlichen Begleitung. Unsere Begleitpersonen handeln eigenverantwortlich und nicht nach unseren Anweisungen. Eine Haftung für Handlungen unserer vermittelten Begleitpersonen wird nicht übernommen.
2. Vermittlung
Die Tätigkeit der Begleitagentur besteht darin, dem Kunden, eine Begleitperson zur gesellschaftlichen Begleitung zu vermitteln. Die Begleitagentur vermittelt für ihre Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser Vereinbarung eine vom Auftraggeber vorab ausgewählte selbständige Begleitperson.
3. Informationspflicht des Kunden
Zur Abwicklung der Vermittlungsanfrage benötigt die Begleitagentur eine Reihe von Informationen vom Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Informationen dazu führen können, dass sein Begleitansuchen nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass der Kunde durch schuldhafte Fehlinformationen das Scheitern der Vermittlung herbeigeführt hat, ist der Kunde der Begleitagentur sowie der Begleitperson zum Schadenersatz, insbesondere zum Ersatz der entgangenen Vergütung, verpflichtet.
4. Datenschutz
Alle Kundendaten werden vertraulich behandelt und keinesfalls, sofern vom Gesetz nicht anders bestimmt ist, an Dritte weitergegeben! Mit Akzeptieren der AGB stimmt der Kunde der Verarbeitung seiner Daten zu. Die Verarbeitung der Daten erfolgt zweckgebunden und im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen; Die Angebote auf der Homepage Tina Events sind freibleibend, unverbindlich und ohne Gewähr.
5. Inhalt und Fotos der Webseite
Der Betreiber der Webseite übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Sofern der Webseitenbetreiber nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, sind alle Haftungsansprüche gegen den Betreiber, die sich auf materielle oder ideelle Schäden und Irrtümer beziehen, die aus der Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen auf dieser Webseite entstanden sind, ausgeschlossen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die gesamte Webseite und/oder Teile derselben ohne Ankündigung zu ergänzen, zu verändern oder die Veröffentlichung einzustellen. Bei Verweisen auf fremde Internetseiten (auch „Links“ genannt), liegen die Inhalte jener Seiten prinzipiell außerhalb des Verantwortungsbereiches des Webseitenbetreibers bzw. Autors, weshalb auch keine Haftungsverpflichtung des Webseitenbetreibers in Kraft treten kann. Der Betreiber erklärt, dass er auf die Inhaltsgestaltung von verlinkten Webseiten weder jetzt noch zukünftig Einfluss hat, weshalb er sich ausdrücklich von allen Inhalten derartiger Seiten und eventuell daraus resultierenden Ansprüchen distanziert, die welche Rechte auch immer verletzten. Die Auflistung von Links stellt keinerlei Aufforderung zum Besuch der entsprechenden Seiten dar.
6. Vertragsbedingungen
Das Zustandekommen eines Vertrages mit der Begleitagentur/Begleitperson richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Der Vermittlungsvertrag kommt dann zustande, wenn eine Bestätigung der vom Kunden angefragten Buchung vor dem beabsichtigten Treffen mit der Begleitperson an den Kunden übermittelt wird. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen hinsichtlich Treffens wie Zeit, Ort, etc. sofort und ohne schuldhafte Verzögerung an die Begleitagentur bekannt zu geben. Das Absenden einer Anfrage per Online – Formular, per E-Mail oder via Telefon stellt eine Kontaktaufnahme dar und der Kunde fragt bei der Begleitagentur nach der Möglichkeit einer Buchung an – dieser Vorgang ist noch keine verbindliche Buchung. Die Begleitagentur setzt sich dann mit dem Kunden in Verbindung, teilt ihm die zeitliche Verfügbarkeit der Begleitperson mit. Wenn für den Kunden die wesentlichen Vertragsbestandteile und insbesondere Dauer und Art und Weise der Leistungen der Escort Damen/Herren/Paare geklärt sind, entsteht für die Begleitagentur der Anspruch für das Vermittlungshonorar/Entgelt gegen den Kunden/ Begleitperson.
6.1. Stornierung durch den Kunden:
Im Falle eines Vertragsrücktrittes (telefonische oder elektronische Buchung) bis zu einem Tag (24h) vor Inanspruchnahme unseres Begleitservice entstehen dem Kunden keine Kosten. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Wird der Vertrag (telefonische oder elektronische Buchung) innerhalb 24 Stunden vor Leistungsbeginn storniert, verbleibt die eventuell bereits geleistete Anzahlung in Höhe von 50% des zu zahlenden Entgelts als Aufwandsentschädigung bei der Begleitagentur. Sollten schon Reisekosten angefallen sein, werden diese nicht zurückerstattet. Die Begleitagentur ist bemüht, nicht in Anspruch genommene Flug- und Bahntickets zurückzugeben. Erfolgte keine Anzahlung auf die Buchung und wird der Vertrag (telefonische oder elektronische Buchung) innerhalb 24 Stunden vor Leistungsbeginn storniert, so hat der Kunde auf jedenfalls eine Aufwandentschädigung in Höhe von 50% des zu zahlenden Entgelts an die Belgleitagentur zu zahlen.
6.2. Stornierung durch Begleitagentur:
Die Begleitagentur ist bemüht, die vereinbarte vertragliche Leistung nach bestem Willen und zur vollsten Zufriedenheit des Kunden zu erfüllen. Im Fall, dass der gebuchte Escort aus wichtigem Grund – Krankheit, Unfall, wichtige familiäre Hindernisse (ua. Krankheit oder Tod eines Angehörigen) – den Termin nicht wahrnehmen kann, wird die Begleitagentur den Umständen entsprechend einen Ersatzescort vorschlagen. Der Kunde hat das Recht diesen Ersatz abzulehnen. In diesem Fall erlöschen sämtliche gegenseitigen Ansprüche auf die eigentliche Leistung, das heißt, dass der Kunde keine Ersatzansprüche an die Begleitagentur richten kann, auch dann nicht, wenn z. B. Flugkosten, Zimmerreservierungen oder andere Kosten angefallen sind. Die Begleitagentur und jede Begleitperson selbst kann ohne Einhaltung einer Frist von der Dienstleistung zurücktreten, wenn die Erbringung der Dienstleistung nachhaltig durch den Kunden gestört wird. Das betrifft vor allem Fälle wie Trunkenheit durch Alkohol oder Drogen, Gewalt, Erzwingung nicht vereinbarter Leistungen und ein ungepflegtes Äußeres. Das Gleiche trifft zu, wenn der Kunde sich in starkem Maße vertragswidrig verhält. Hier insbesondere wenn er den vereinbarten Treffpunkt oder den vereinbarten Ort der Dienstleistung (Hotel) ohne Rücksprache mit der Agentur wechselt, wenn eine Verspätung von mehr als 30 Minuten vorliegt, wenn geforderte Zahlungen durch den Kunden nicht fristgerecht geleistet wurden. In diesen Fällen hat der Kunde gegenüber der Begleitagentur keinerlei Schadensersatzforderungen. Die Begleitagentur behält sich vor, im Falle, dass der Kunde bereits eine Anzahlung geleistet hat, die Anzahlung in Höhe von 50% des zu zahlenden Entgelts als Ersatz eigener Aufwendungen einzubehalten. Die Begleitagentur kann jederzeit wegen Hinderung der Dienstleistung aufgrund von Einflüssen von höherer Gewalt vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht steht auch dem Kunden zu. Zu Fällen der höheren Gewalt gehören hier insbesondere Streiks, Naturereignisse usw. Die Begleitagentur zahlt etwaig geleistete Anzahlungen unverzüglich an den Kunden zurück, ist jedoch berechtigt, für die erbrachten oder noch zwingend zu erbringenden Dienstleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
7. Entgelte
Durch Zahlung der auf der Homepage www.tinaevents.ch bekannt gegebenen Preise sind auch die Ansprüche der Begleitagentur gegen den Kunden in Form des Vermittlungsentgeltes abgegolten. Daneben können sich Reisekosten ergeben, sofern die Escort zu einem vom Kunden bestimmten Ort anreisen muss – diese Preise finden sich ebenfalls bei den Profilen der einzelnen Damen. Kosten für Flugtickets und Bahnkarten berechnen sich individuell nach Reiseziel, Saison und Buchungsfristen. Gültig sind die bei Buchung geltenden Honorarpreise. Erhöhen sich nach Abschluss der Buchung die Kosten für Flug- oder Bahnticket, so trägt der Kunde diese Kosten ebenfalls. Das Entgelt an Begleitperson ist in Bar am Ort des Treffens im Voraus zu bezahlen, es sei denn, es wurde eine Vorauszahlung an die Begleitagentur an ein vorab durch die Begleitagentur bekannt gegebenes Konto getätigt. Bei Verlängerung der Buchung ist das für die Verlängerung zu zahlende Honorar mit der Verlängerungserklärung fällig und an die Begleitperson ebenfalls im Voraus in bar zu übergeben. Das Honorar bezieht sich grundsätzlich auf eine Begleitperson. Buchen Sie zwei oder mehrere Begleitpersonen, ist das Honorar für jede Begleitperson einzeln zu entrichten. Für mehr als einen Kunden bei Buchung einer Begleitperson vervielfacht sich das Honorar um die Anzahl der buchenden Kunden. Nicht in Anspruch genommene Zeiten werden NICHT zurückerstattet.
8. Besondere Informationen für Kunden
Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von selbständigen Begleitpersonen erfolgt ausschließlich zu Zwecken der gesellschaftlichen Begleitung und nicht darüber hinaus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von diesen Begleitpersonen keine Tätigkeiten zu verlangen, die geltendes Recht verletzen oder und unzulässig sind. Bei dieser Vermittlung werden KEINE sexuellen oder intimen Kontakte vereinbart. Ein Zuwiderhandeln durch den Auftraggeber bedingt den Entfall der Leistungspflicht der Begleitperson sowie der vermittelnden Belgleitagentur. Sofern der Auftraggeber vereinbarte Begleittermine nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt und die Ursache beim Auftraggeber liegt, entbindet ihn das nicht von der Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die gebuchte Begleitperson sowie zur Entrichtung der Vermittlungsgebühren an die Begleitagentur! Eine ersatzweise Erbringung von Leistungen der Vermittlungsagentur und Belgleitperson entfällt. Der Kunde verpflichtet sich, eine durch die Begleitagentur vermittelte Person, auch zukünftig, nur über diese Begleitagentur und niemals direkt oder über Dritte zu buchen oder zu kontaktieren. Ein Verstoß gegen diesen Punkt bewirkt eine Konventionalstrafe von CHF 5000 des Kunden an die Agentur.
9. Schlussbestimmungen
Speicherung, Übermittlung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Inhalte von Treffen ist ohne schriftliche Genehmigung ausdrücklich untersagt. Zur Entscheidung von Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem vorliegenden Werkvertrag ist jenes sachlich zuständige Gericht berufen, das für den Sitz des Auftraggebers örtlich zuständig ist. Vereinbarungen, mit denen Bestimmungen dieser AGB abgeändert oder ergänzt werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftlichkeitsklausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die den durch die unwirksame Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend erreicht und rechtswirksam ist.
Basel 20. Mai 2024